Informationen für Kostenträger und Arbeitsvermittler

Perspektiva24 führt Maßnahmen nach § 45 SGB III zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch. Die Umsetzung erfolgt im strukturierten Einzelcoaching mit individueller Ausrichtung auf Integrationshemmnisse, Bewerbungsprozess und unmittelbare Arbeitsmarktintegration. Ziel ist die nachhaltige Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

AZAV-zertifiziert
Förderbar bis zu 100%
EUROPANOZERT

Informationen für Kostenträger und Arbeitsvermittler

Perspektiva24 führt Maßnahmen nach § 45 SGB III zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen durch. Die Umsetzung erfolgt im strukturierten Einzelcoaching mit individueller Ausrichtung auf Integrationshemmnisse, Bewerbungsprozess und unmittelbare Arbeitsmarktintegration. Ziel ist die nachhaltige Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

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AVGS-Maßnahmen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt

Perspektiva24 bietet Maßnahmen nach § 45 SGB III an, die der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen. Ziel ist die nachhaltige Integration der Teilnehmenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Durchführung erfolgt im strukturierten Einzelcoaching und ist konsequent auf die individuelle Ausgangssituation, die beruflichen Zielsetzungen sowie bestehende Vermittlungshemmnisse abgestimmt. Im Fokus stehen die systematische Analyse von Integrationshemmnissen, die Entwicklung konkreter Handlungsschritte sowie die direkte Begleitung im gesamten Bewerbungsprozess bis zur Arbeitsaufnahme.

Im Unterschied zu standardisierten Maßnahmen liegt der Schwerpunkt nicht auf der reinen Wissensvermittlung, sondern auf der konkreten Umsetzung. Vermittlungshemmnisse werden im laufenden Coachingprozess aktiv bearbeitet und – soweit möglich – unmittelbar reduziert oder beseitigt. Ziel ist eine direkte und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die aktive Einbindung eines bestehenden Arbeitgebernetzwerks. Offene Stellen werden gezielt identifiziert und mit den Profilen der Teilnehmenden abgeglichen. Die Vermittlung erfolgt somit nicht ausschließlich passiv über Bewerbungen, sondern wird aktiv begleitet und unterstützt.

Die Maßnahme ist modular aufgebaut und flexibel an den individuellen Förderbedarf anpassbar. Durch die Kombination aus Bewerbungscoaching, arbeitsmarktbezogener Orientierung und persönlicher Stabilisierung wird eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit erreicht.

Die Erfolgsmessung erfolgt anhand der tatsächlichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Ziel ist die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, idealerweise bereits während oder zeitnah nach Abschluss der Maßnahme.

Förderrelevante Kerneigenschaften

Maßnahme nach § 45 SGB III (AVGS-förderfähig)

  • Durchführung im Einzelcoaching (individuelle Förderstruktur)
  • Ziel: nachhaltige Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Systematische Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Direkte Begleitung im Bewerbungs- und Integrationsprozess
  • Aktive Nutzung von Arbeitgebernetzwerken zur Stellenvermittlung
  • Modularer Aufbau mit flexibler Anpassung an den Förderbedarf
  • Hohe Praxisnähe und unmittelbare Umsetzbarkeit
  • Integrationsorientierter Ansatz mit klarer Zielausrichtung
  • Erfolgsmessung anhand tatsächlicher Arbeitsmarktintegration

Vor dem Hintergrund der klaren arbeitsmarktlichen Ausrichtung und der konsequent integrationsorientierten Umsetzung wird die Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausdrücklich empfohlen. Für Rückfragen oder eine weiterführende Abstimmung stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.